Elektronische Fußfessel

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung wird umgangssprachlich auch als „elektronische Fußfessel“ bezeichnet. Hierbei wird am Fuß von Betroffenen ein Gerät angebracht, das in regelmäßigen Abständen dessen aktuellen Aufenthaltsort erfasst und überträgt. So können auch Aufenthaltsverbote umgesetzt werden. Diese Praxis führt zu einem vollumfänglichen Bewegungsprofil der Betroffenen. Zu jeder Zeit ist der Aufenthaltsort bekannt und gespeichert.