Bodycam-Einsatz

Bei den sogenannter Bodycams (engl. für „Körperkamera“) handelt es sich um von der Polizei sichtbar getragene Videokameras, die in Polizeieinsätzen zur Dokumentation des Geschehens eingesetzt werden.

Laut Gesetzentwurf sollen die Körperkameras lediglich dem Selbstschutz der Polizisten vor gegen sie gerichteten Übergriffen dienen und eine deeskalierende Wirkung erzeugen. Insofern erscheint bereits fraglich, ob sich gewaltbereite und ggf. unter Drogen- oder Alkoholeinfluss enthemmte Personen von einer Kamera abschrecken lassen. Zudem wird völlig außer Acht gelassen, dass es auch Fälle gibt, in denen Gewalt von der Polizei ausgeht. In Fällen von Polizeigewalt müssen die Videoaufnahmen auch von den betroffenen Bürgern genutzt werden können. Dem Aufklärungszweck steht zudem das derzeitige Vorgehen bei der Auswertung der Videoaufnahmen entgegen. Diese werden vom Kameraführer selbst und dessen Dienstvorgesetztem im Vier-Augen-Prinzip und nicht von einer unabhängigen Auswertungsstelle überprüft, bewertet und später aufbewahrt. Um alleine dem bösen Schein einer möglichen Manipulation entgegenzuwirken, sind für die Bild- und Tonauswertung sachverständige Dritte außerhalb der Dienststelle einzusetzen.
Ebenfalls als kritisch anzusehen ist, dass die Truppstärke durch den Kameraeinsatz nach aktuellen Vorhaben regelmäßig um eine Person erhöht werden muss, weil die kameraführende Polizeikraft zur Sicherung der Verwertbarkeit der Aufnahmen nicht ins Geschehen selbst eingreifen kann und gleichzeitig die Zahl der zum Bodycam-Einsatz geschulten Polizisten begrenzt ist. Dies führte bei entsprechenden Einsätzen zwangsläufig zu einem ständigen Rückgriff auf diesen Polizisten, was deren Arbeitsbe- und auslastung erhöht und insbesondere im Hinblick auf die eh schon angespannte Überstundensituation problematisch ist. Durch eine Ausweitung des Bodycam-Einsatzes wird die flächendeckende und allgegenwärtige staatliche Überwachung unter Einsatz technischer Mittel weiter ausgedehnt. In jedem Fall stellen Polizei-Körperkameras natürlich eine Ausweitung der um sich greifenden Kameraüberwachung und Datenerfassung dar. So führen die festgesetzten Speicher- und Löschfristen sowie die neben der Bildaufzeichnung durchgeführten Tonaufnahmen zu bislang ungeklärten datenschutzrechtlichen Problemen. Weiterhin erscheint der Einsatz in grundrechtlich besonders geschützten Wohnräumen, der durch das Gesetz erlaubt werden soll, als äußerst problematisch.