Bestandsdatenauskunft

Nach dem Gesetzentwurf soll die Polizei nicht nur von Telekommunikationsanbietern, sondern auch von „Telemedien-Diensteanbietern“ wie Facebook, Google oder Twitter Bestandsdaten abgreifen dürfen. Bestandsdaten sind Informationen zum Inhaber eines Telefon- oder Internetanschluss wie etwa Name und Anschrift des Anschlussinhabers. Aber auch die PIN eines Handys, Passwörter von E-Mail-Postfächern oder Social Media Accounts bei Facebook, Instagram oder Twitter sowie dynamische IP-Adressen darf die Polizei nach dem Gesetz zur Verschärfung des Polizeigesetzes im Saarland abfragen und sich somit direkt Zugriff zu den Accounts verschaffen. Dies betrifft das Surfverhalten auf sämtlichen Internetportalen und geht damit weit über das für Telekommunikationsdienste geltende Bundesgesetz zur Bestandsdatenauskunft hinaus.